Notbeleuchtung

Zur Notbeleuchtung gehören sowohl die Sicherheitsbeleuchtung als auch die Ersatzbeleuchtung:

Notbeleuchtung Unterteilung in Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung ist an vielen Stellen gesetzlich vorgeschrieben. Sie garantiert, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung:

  • Sicheres Verlassen von Räumen & Gebäuden (Kennzeichnung/Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege)
  • Sicheres Beenden potenziell gefährlicher Arbeitsabläufe
  • Einfaches Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Stelle) durch Beleuchtung und Kennzeichnung der Einrichtungen entlang der Rettungswege etc.

Ersatzbeleuchtung

Die Ersatzbeleuchtung schaltet sich bei einem Stromausfall ein. Sie ist in der Regel nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Je nach Einsatzort können hierdurch Tätigkeiten & Arbeitsprozesse – ohne Unterbrechung – fortgeführt oder sicher beendet werden.

Typische Einsatzorte:

  • Industriebetriebe
  • Überwachungszentralen
  • Krankenhäuser
  • medizinische Einrichtungen

Quellen

https://www.bhe.de/fachthemen/fachsparten/sicherheitsbeleuchtung/definition-aufgaben-und-ziele-der-sicherheitsbeleuchtung

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