Notbeleuchtung
Zur Notbeleuchtung gehören sowohl die Sicherheitsbeleuchtung als auch die Ersatzbeleuchtung:

Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung ist an vielen Stellen gesetzlich vorgeschrieben. Sie garantiert, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung:
- Sicheres Verlassen von Räumen & Gebäuden (Kennzeichnung/Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege)
- Sicheres Beenden potenziell gefährlicher Arbeitsabläufe
- Einfaches Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Stelle) durch Beleuchtung und Kennzeichnung der Einrichtungen entlang der Rettungswege etc.
Ersatzbeleuchtung
Die Ersatzbeleuchtung schaltet sich bei einem Stromausfall ein. Sie ist in der Regel nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Je nach Einsatzort können hierdurch Tätigkeiten & Arbeitsprozesse – ohne Unterbrechung – fortgeführt oder sicher beendet werden.
Typische Einsatzorte:
- Industriebetriebe
- Überwachungszentralen
- Krankenhäuser
- medizinische Einrichtungen
Quellen
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